Zu Beginn des „Dritten Reichs“ im Jahr 1933 wurden die ersten „Rassengesetze“ erlassen, die den Auswanderungsdruck auf die jüdische Bevölkerung erhöhten. Aus Auswanderern wurden nun Flüchtlinge, die der Verhaftung oder unwürdigen Lebensumständen zu entgehen versuchten. Bremerhaven wurde zum Fluchthafen für Verfolgte des Nationalsozialismus.

Hohe Abgaben und bürokratische Hürden erschwerten im „Dritten Reich“ jedoch die Bedingungen für eine Auswanderung. Der Norddeutsche Lloyd versuchte den sinkenden Auswandererzahlen durch intensive Werbung entgegen zu wirken. Viele jüdische Auswanderer nutzten jedoch ausländische Schifffahrtslinien, um Ungleichbehandlungen auf den Schiffen des Norddeutschen Lloyd aus dem Weg zu gehen.

Bald nach Kriegsbeginn 1939 war die Auswanderung mit deutschen Schiffen aus dem Kriegshafen Bremerhaven nicht mehr möglich. Bis zum Auswanderungsverbot vom 23. Oktober 1941 mussten die auswanderungswilligen Juden nun auf andere europäische Häfen ausweichen.

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Der Turbinendampfer "EUROPA", 1938

Der Turbinendampfer „EUROPA“, 1938